Welche Verzugszinsen fallen an?

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Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen, § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB. Mit dem Eintritt des Verzugs wird die Forderung mit einem Verzugszinssatz berechnet. Der Gesetzgeber unterscheidet hier zwischen zwei Gruppen.

Gruppe 1: Verbraucher: Sollte ein Verbraucher mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug geraten, so fallen Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an.

Gruppe 2: Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Der Basiszinssatz wird alle sechs Monate von der Deutschen Bundesbank neu festgelegt.