Wie sieht eine ordnungsgemäße Rechnung aus?

Inkasso vor Ort

Die Schuldner von heute ins mit allen Wassern gewaschen. So ist es nicht selten, dass diese mit einfachen Tricks die Fälligkeit einer Rechnung oder gar die ganze Rechnung, lediglich aus Gründen der Form, in Zweifel ziehen. Insoweit ist es als Gewerbetreibender ratsam sich den § 14 UStG zu Gemüte zu führen, da dieser die gesetzlichen Anforderungen einer Rechnung vorgibt.

Zusammengefasst muss also eine Rechnung wie folgt aufgebaut sein:

1. Vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmens,

2. Vollständiger Name und vollständige Anschrift des Leistungsempfängers,

3. die vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteueridentifikationsnummer,

4. das Ausstellungsdatum,

5. eine fortlaufende, einmalig vergebene Rechnungsnummer,

6. Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung,

7. Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung,

8. das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung,

9. den jeweils darauf anzuwendenden Steuersatz,